Corona-Pandemie: Kein Anspruch auf "Homeschooling"

23.09.2020 16:33

Befreiung vom Präsenzunterricht geknüpft an eine vom Gesundheitsamt verhängte Infektionsschutz­maßnahme nicht zu beanstanden

Das VG Hannover hat entschieden, dass eine Schülerin keinen Anspruch auf Homeschooling hat, nur weil ihr Vater zur Coronavirus-Risikogruppe gehört.

Die Antragstellerin verfolgte mit ihrem Eilrechtsantrag die Befreiung von der Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht zur Ermöglichung der Teilnahme am "Homeschooling". Zur Begründung berief sie sich darauf, dass ihr Vater der Coronavirus-Risikogruppe zuzuordnen sei.

VG: Voraussetzung zur Befreiung vom Präsenzunterricht nicht erfüllt

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass eine Befreiung vom Besuch der Schule in besonders begründeten Ausnahmefällen zwar möglich sei, ein solcher im Falle der Antragstellerin aber nicht gegeben sei. Das Vorliegen eines entsprechenden Ausnahmefalls erfordere - gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Befreiung vom Präsenzunterricht bei vulnerablen Angehörigen vom 03.09.2020 - unter anderem neben der Glaubhaftmachung der Zugehörigkeit des Angehörigen zu einer Risikogruppe, das vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde. Im Falle der Antragstellerin fehle es an letzterer Voraussetzung.

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 30.07.2020

- 2 UF 88/20 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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