Corona-Pandemie: Flugreise ins Ausland bedarf Zustimmung vom getrennt lebenden Elternteil

08.02.2021 17:03

Eine Auslandsreise stellt angesichts der Pandemie keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr dar

Das Oberlandesgerichts Braunschweig hat am 30. Juli 2020 entschieden, dass die Flugreise eines getrennt lebenden Elternteils mit den gemeinsamen Kindern in der Zeit der Corona-Pandemie keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr ist und daher der Zustimmung des anderen mit­sorgeberechtigten Elternteils bedarf.

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 30.07.2020

- 2 UF 88/20 -

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