Aus Zahlvätern werden für-sorgende Väter, auch nichteheliche Kinder haben nun ein Recht auf ihren Vater !

27.08.2013 17:14

Väter nichtehelicher Kinder können im gerichtlichen Schnelldurchlauf das gemeinsame Sorgerecht für sich erwirken. Ein entsprechender Antrag muss von ihnen beim Familiengericht gestellt werden. Wenn die Mutter dem nicht innerhalb der vom Gericht kurz zu bemessenden Frist mit guten Gründen widerspricht und dem Gericht auch keine dem gemeinsamen Sorgerecht entgegenstehenden Gründe bekannt sind, wird von Gesetzes wegen vermutet, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl auch entspricht. Das Familiengericht spricht dann die elterliche Sorge im schriftlichen Verfahren ohne weitere Anhörung des Jugendamtes und der Eltern dem Vater und der Mutter gemeinsam zu.     

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